Die Anforderungen an den modernen Wohnungsbau werden immer höher. Knapper und teurer Wohnraum soll optimal genutzt und dabei gleichzeitig der Komfort für die Bewohner gesteigert werden. Damit einher gehen auch entsprechende Erwartungen an die Kombination von Wärmedämmung, Brand-, Einbruch- und Schallschutz bei Eingangstüren.
Die Hersteller stehen hier vor Herausforderungen bei der Neuentwicklung von Türen, welche diesen Erwartungen gerecht werden. Bis eine umfassende neue DIN-Norm in Kraft tritt, gelten noch die älteren Einzelnormen. Die Anforderungen an den Schallschutz bei Eingangstüren sind in der DIN 4109 definiert:
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- Schallschutzklasse 1 (SSK1, Rw,P ≥ 27 dB) – Standard bei Biffar 23
Erforderlicher Schallschutz bei Eingangstüren, welche von Hausfluren oder Treppenhäusern in Dielen oder Flure führen
- Schallschutzklasse 2 (SSK2, Rw,P ≥ 32 dB) – Standard bei Biffar 27
Erforderlich bei solchen Türen, welche in Beherbergungsstätten von Fluren in Gästezimmer führen.
- Schallschutzklasse 3 (SSK3, Rw,P ≥ 37 dB) – Optional bei Biffar 23 und Biffar 27
Erforderlich bei solchen Türen, welche von Hausfluren oder Treppenhäusern unmittelbar in Aufenthaltsräume führen.
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Die Wohnungseingangstür Biffar 23 erreicht einen bereits in der Standardkonfiguration mit der Klasse SSK1 einen guten Schallschutz. Darüber hinaus kann die Tür mithilfe des erhöhten Schallschutzes SLS auch die Klasse SSK3 erreichen. Eine Kombination mit einer Einbruchhemmung bis zur Widerstandsklasse RC3 ist dabei möglich.